Wiedereintritt
Wer einmal aus der Kirche ausgetreten ist und dies später bedauert, kann diesen Schritt rückgängig machen und wieder in die Kirche eintreten. Der Wiedereintritt kann in jeder Gemeinde oder in einer Wiedereintrittsstelle erfolgen.
Was muss ich tun, wenn ich wieder eintreten möchte?
Bitte vereinbaren Sie ein Gespräch mit einem Pfarrer unserer Gemeinde. In diesem Gespräch geht es dann um die Beweggründe ihres Austritts und Wiedereintritts, um ihre Wünsche an Kirche und um alles, worüber Sie noch gerne sprechen möchten. Anschließend sind Sie eingeladen Ihren Wiedereintritt durch die Teilnahme am Abendmahl in einem Gottesdienst zu feiern. Eine erneute Taufe ist nicht nötig, denn diese ist durch Ihren Austritt nicht ungültig geworden.
Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich Menschen über ihren Glauben aus, erhalten Antworten auf Fragen ihres Lebens und Bestärkung für ihr Leben als Christen. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, beispielsweise das Recht ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose und die meisten Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer bezahlt werden: Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1703,99 € für Verheiratete und 2258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2500,00 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt z.B. 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommensteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld.