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Informationen

Taufe

Die Taufe ist eine kirchliche Handlung, die am Anfang eines Lebens als Christ steht. Durch sie wird der Getaufte Mitglied in der weltweiten Gemeinschaft aller Christen, in der ev. Kirche und einer konkreten Gemeinde. Die Taufe ist aber weit mehr als nur ein Kircheneintritt. Sie ist vor allem eine Segenshandlung. In ihr verspricht Gott dem Menschen seinen Beistand und nimmt ihn als sein Kind an.

 

Trauung

Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst, in dem zwei Menschen Gott dafür danken, dass sie sich gefunden haben, einander Versprechen ein Leben lang zusammen zu bleiben, und für ihre Ehe um Gottes Segen beten und diesen auch zugesprochen bekommen.

 

Bestattung

Zu den wichtigsten Aufgaben einer Kirchengemeinde gehört, dass sie Sterbende begleitet, ihre verstorbenen Mitglieder bestattet und mit den Hinterbliebenen trauert und sie tröstet. Bei einer kirchlichen Bestattung wird das Leben des Verstorbenen in seiner Würde vor Gott zur Sprache gebracht, für den Verstorbenen und dessen Angehörige gebetet und die Botschaft des Evangelium angesichts von Tod und Trauer gepredigt.

 

 

Wiedereintritt

Wer einmal aus der Kirche ausgetreten ist und dies später bedauert, kann diesen Schritt rückgängig machen und wieder in die Kirche eintreten. Der Wiedereintritt kann in jeder Gemeinde oder in einer Wiedereintrittsstelle erfolgen.

 

Umgemeindung

Sie sind umgezogen, möchten aber weiterhin in Weißensee Gemeindemitglied sein?

Wenn Sie umziehen und sich ummelden, gibt das Bürgeramt die Informationen bzgl. Ihres neuen Wohnortes automatisch an die Landeskirche weiter, die Sie dann automatisch der Gemeinde in Ihrem neuen Einzugsgebiet zuweist. Sind Sie also evangelisches Kirchenmitglied, werden sie automatisch zur Gemeinde an Ihrem neuen Wohnort eingemeindet.

Sollten Sie sich aber unserer Weißenseer Gemeinde weiterhin zugehörig fühlen, so können Sie sich umgemeinden lassen. Das bedeutet, dass Sie weiterhin als Mitglied bei uns gezählt werden, auch bei der GKR-Wahl wählen dürfen und sich selbst für den GKR aufstellen lassen können. Außerdem wird Ihre Kirchensteuer dann auch weiterhin anteilig in Weißensee verbleiben. Dafür müssen Sie den Antrag auf Umgemeindung ausfüllen und an das Gemeindebüro oder eine der Pfarrerinnen senden (analog oder digital). Der GKR stimmt dann in der nächsten Sitzung ab (ein formaler Akt) und dann sind Sie offiziell wieder Weißenseer-Gemeindemitglied. Worauf warten Sie noch? Wir können es kaum erwarten, Sie auch offiziell wieder zu begrüßen!

Beispiel:

Sie haben lange Zeit in Weißensee gewohnt, mögen die Gemeinde und fühlen sich uns zugehörig. Nun ziehen Sie innerhalb Deutschlands um – ob nach Heinersdorf oder Bayern ist egal – möchten aber weiterhin in Weißensee Gemeindemitglied bleiben. Dann füllen Sie das Dokument aus, schicken es an uns, wir stimmen ab und alles weitere Organisatorische übernehmen ebenfalls wir.

Letzte Änderung am: 31.07.2023